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Bei der Düsseldorfer Tabelle 2012 hat sich im Vergleich zu der Tabelle von 2011 nichts weiter verändert. Die letzte Änderung war 2011, dort wurde der Bedarfskontrollbetrag in jeder Einkommensstufe um 50 Euro angehoben. So lag die unterste Obergrenze bei 950 Euro statt 900 Euro. Hier können Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden.
Düsseldorfer Tabelle 2012
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in € | Altersstufen in Jahren (§ 1612 a I BGB) Beträge in € | Prozent | Bedarfs- kontroll- betrag in € |
||||
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0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1. | bis 1.500 | 317 | 364 | 426 | 488 | 100 | 770/950 |
2. | 1.501-1.900 | 333 | 383 | 448 | 513 | 105 | 1050 |
3. | 1.901-2.300 | 349 | 401 | 469 | 537 | 110 | 1150 |
4. | 2.301-2.700 | 365 | 419 | 490 | 562 | 115 | 1250 |
5. | 2.701-3.100 | 381 | 437 | 512 | 586 | 120 | 1350 |
6. | 3.101-3.500 | 406 | 466 | 546 | 625 | 128 | 1450 |
7. | 3.501-3.900 | 432 | 496 | 580 | 664 | 136 | 1550 |
8. | 3.901-4.300 | 457 | 525 | 614 | 703 | 144 | 1650 |
9. | 4.301-4.700 | 482 | 554 | 648 | 742 | 152 | 1750 |
10. | 4.701-5.100 | 508 | 583 | 682 | 781 | 160 | 1850 |
Über die Düsseldorfer Tabelle 2012
Bei der Berechnung des Einkommens wird eine Bereinigung von 5% vorgenommen, um Arbeitsmittel- und kosten herauszurechnen. Erst der bereinigte Betrag gibt den Ausschlag für die Einstufung in eine Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle.
Anrechnung des Kindergeldes Düsseldorfer Tabelle 2012
Basierend auf § 1612 b BGB darf der Unterhaltspflichtige, bei dem das Kind nicht lebt, den aus der Tabelle abgeleiteten Betrag um die Hälfte des Kindergeldes kürzen, die der Unterhaltsberechtigte bei noch nicht erreichter Volljährigkeit erhält. Bei volljährigen, unterhaltsberechtigten Kindern gilt, dass der gesamte Betrag des Kindergeldes abgezogen werden darf.
Für die Höhe des Kindergeldes gilt wie folgt:
- 1. und 2. Kind 184 Euro
- 3. Kind 190 Euro
- ab dem 4. Kind: 215 Euro
Menge der Unterhaltsberechtigten
Entscheidend für die Einstufung des Einkommens innerhalb der Düsseldorfer Tabelle ist auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Hat der Einkommenspflichtige Unterhalt für nur eine Person zu erbringen, rutscht er in die nächsthöhere Einkommensklasse. Bei mehr als zwei Personen würde er der nächstniedrigeren Einkommensgruppe zugeordnet.Diese Regelung wird von OLG standardmäßig angewendet.
Bedarfskontrollbedarf Düsseldorfer Tabelle 2012
Der Bedarfskontrollbedarf soll eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten sicherstellen. Der Bedarfskontrollbedarf ist grundsätzlich höher als der Selbstbehalt (außer beim Mindestunterhalt, hier ist er identisch mit dem Eigenbedarf und liegt bei 1.000 Euro – bis 2012: 950 Euro). Sollte der Bedarfskontrollbetrag durch die Tabellenwerte der Düsseldorfer Tabelle 2012 unterschritten, wird der Unterhaltsschuldner in die nächstniedrigere Einkommensgruppe eingruppiert.
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